Die ZFU und das FernUSG - das solltest du wissen, wenn du einen Onlinekurs anbietest
Hast du schon mal von der ZFU gehört?
Nein? Nicht? Oder du bist dir nicht ganz sicher, was das für dich bedeutet?
Dann ist dieser Blogartikel für dich.
Denn das Thema mit der ZFU und dem Fernunterrichtsgesetz sollten ALLE im Kopf behalten, die einen Onlinekurs erstellen wollen, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Das Thema mit der ZFU ist nicht neu.
ABER es ist erst in den letzten paar Jahren so richtig hochgekocht.
Bevor wir starten:
Das hier ist keine Rechtsberatung.
Dieser Blogartikel soll dich über das Thema informieren. Nicht mehr und nicht weniger. Damit du dann für dich eine Lösung finden und eine bewusste Entscheidung treffen kannst kannst.
Was ist die ZFU?
Die ZFU ist die Zentralstelle für Fernunterricht.
Und an sich, ist das etwas gutes.
Denn die ZFU setzt sich dafür ein, dass Fernlehrgänge eine gewisse Qualität haben.
Die ZFU ist dabei für jeglichen Fernunterricht zuständig, der sich an deutsche Kund*innen richtet.
Das heißt, auch wenn du irgendwo anders auf der Welt bist, aber Kund*innen in Deutschland hast, musst du das Fernunterrichtsgesetz beachten.
Das Problem an der Sache ist folgendes.
Als das Fernunterrichtsgesetz in den 70er Jahren erlassen wurde, gab es sowas wie Onlinekurse noch gar nicht.
Fernunterricht hat dann meist in Papierform stattgefunden. Also dass die Leute einen Stapel Materialien zugeschickt bekommen haben und damit selbständig gelernt haben.
Das Fernunterrichtsgesetz war gar nicht auf Onlinekurse oder irgendeine andere Form von digitaler Wissensweitergabe ausreichtet, als er gemacht wurde.
Unter bestimmten Bedinungen fallen Onlinekurse - sowohl Live als auch Selbstlernkurse! - unter das Fernunterrichtsgesetz und müssen dann zertifiziert werden, damit du sie rechtssicher anbieten kannst.
Das ist aber verhältnismäßig aufwendig und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Was ist jetzt genau dieses Fernunterrichtsgesetz?
In §1 des FernUSG heißt es
"(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen."
Damit muss ein Onlinekurs die folgenden vier Kriterien erfüllen, dann (und nur dann) fällt er unter das Fernunterrichtsgesetz fällt:
1. Vertragliche Basis
2. Gegen Entgeld
3. Überwiegend räumliche Trennung
4. Individuelle Lernerfolgskontrolle
Gerade die letzten beiden Punkte lassen natürlich - leider? - einiges an Auslegungsspielraum.
Weil es halt auch einfach nicht auf die Möglichkeiten von der heutigen digitalen Lehre ausgelegt ist!
(Die erste Gesetzesfassung ist von 1976!!!)
Beispielsweise wertet die ZFU räumliche Trennung - Stand September 2024 - bei synchronen Lehrveranstaltungen nicht gegeben. (Also, wenn du beispielsweise einen Workshop gibst, bei dem die Teilnehmer*innen zeitgleich anwesend sind und ihn sich nicht (!) als Aufzeichnung anschauen können).
Wie sieht das mit der ZFU jetzt in der Praxis aus?
Nachdem es schon einige super Übersichten zum Thema von Menschen gibt gibt, die sich von rechtlicher Seite deutlich besser auskennen als ich, habe ich dir für diesen Blogartikel einige hilfreiche Links herausgesucht, wo du dich über den aktuellen Stand zum Fernunterrichtsgesetz informieren kannst.
Eine sehr ausführliche, gut recherchierte, recht aktuelle Übersicht findest du bei Monika Birkner (inklusive vieler Links zu Gerichtsurteilen und Beiträgen von Rechtsanwälten, die sich mit dem Thema auseinandersetzen)
ZFU und Fernunterrichtsschutzgesetz - eine ganzheitliche Lösungen
Digistore24 hat auch eine recht gute Anleitung und Übersicht geschrieben, wie du mit dem ZFU Thema umgehen kannst.
Darüber hinaus kann ich dir den kostenlosen ZFU-Basiskurs von Mentortools empfehlen, um eine Entscheidung zu treffen, den sie in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin erstellt haben:
Und dieses Jahr gab es interessante Urteile aus Hamburg und München dazu, die schon in einer 'praktikablere' Richtung gehen als das Urteil vom OGL Celle vor ein paar Jahren. (Das in vielen Artikeln noch durchgekaut wird.)
Online Coaching und das Fernunterrichtsschutzgesetz: Eine 180 Grad Wende der Rechtsprechung
Zum Schluss noch meine persönliche Meinung dazu:
An sich finde ich die Idee der ZFU gut, eine Möglichkeit zu schaffen, die Qualität von Fernunterricht zu gewährleisten.
Es sollte - im ursprünglichen Kontext - dafür sorgen, dass du dich darauf verlassen kannst, dass du bei einer beruflichen Weiterbildung im 'Selbstlernformat' (der Stapel Papier - du erinnerst dich?) auch was vernünftiges für dein Geld bekommst.
Leider ist das Gesetzt total veraltet. Und einfach nicht auf Onlinekurse ausgerichtet.
Die Möglichkeiten, die sich heute digitaler Lehre bieten, sind einfach nicht zu vergleichen mit einem Stapel Papier...
Das Thema mit der ZFU und dem FernUSG hat aber leider zur Folge, dass viele Leute, um eben nicht mehr unter das Fernunterrichtsgesetzt zu fallen, z.B. keine Fragemöglichkeiten mehr in ihren Selbstlernkursen anbieten (damit es keine individuelle Lernerfolgskontrolle geben kann).
Oder es gibt keine Aufzeichnungen mehr sondern es findet nur noch alles live statt - aus Sorge, dass der Kurs sonst zertifiziert werden müsste oder eben nicht rechtens ist.
Und damit hat das Fernunterrichtsgesetzt genau den gegenteiligen Effekt von dem, was es sollte.
Die Kurse werden nicht mehr so gestaltet, dass die Lernenden am meisten davon profitieren, um dieses leidige Thema zu umgehen.
Und da hoffe ich inständig, dass da in den nächsten Jahren mehr Klarheit entsteht und ggf. eine Anpassung erfolgt (meines Wissens nach werten beispielsweise einige Gerichte das FernUSG so, dass es nicht im B2B Bereich anwendbar ist. Aber leider ist das aktuell Auslegungssache...)
Was heißt das jetzt für dich:
Informiere dich zu dem Thema und schau dir deine bestehenden (und geplanten) Kurse an.
Auf der Seite von Lawlikes zur ZFU findest du ein super Schaubild, um eine erste Einschätzung vorzunehmen, ob das ZFU Thema für deinen Kurs relevant ist.
Wenn ja: Keine Panik.
- Entweder du überlegst dir, ob du den Kurs zertifizieren lässt,
- oder aber, du baust ihn so um, dass er nicht mehr unter das Fernunterrichtsgesetz fällt.
Wenn du beim Umbauen Unterstützung brauchst, helfe ich dir gerne dabei, beispielsweise Alternativen für Q&A Sessions zu finden.
Und wenn du einen neuen Kurs erstellst, hab das einfach mit im Kopf, damit du später rechtlich einfach auf der sicheren Seite bist.
Noch ein paar Tipps aus medienpädagogischer Perspektive:
- Es müssen nicht immer Live-Fragerunden sein. Es gibt auch einige andere tolle Möglichkeiten, Teilnehmer*innen gut zu begleiten und beim Kurs zu unterstützen.
- Eine ZFU Zertifizierung ist an sich auch eine gute Werbung für den Kurs. Auch wenn ich dir recht gebe: Das ist teuer und aufwändig.
- Live Kurse - ohne Aufzeichnung - machen durchaus auch Sinn. Genauso wie nicht-live-Betreute Selbstlernkurse, wenn sie gut gestaltet sind.
- Es gibt Möglichkeiten, deinen Kurs so zu gestalten, dass er eben nicht unter das FernUSG fällt, er aber für die Lernenden trotzdem hilfreich und wertvoll bleibt.
Schau einfach mal durch die Links oben durch. Da findest du auch schon einige Beispiele, wie das aussehen könnte. 😊